Impressumspflicht
Lassen Sie die Wenseite "im Hause" durch einen Mitarbeiter umsetzen, sind Sie für die Einhaltung der Rechtsvorschriften (Impressumspflicht) selbst verantwortlich.
Wird die Homepage allerdings durch einen Dienstleister gegen Entgelt umgesetzt, so gehört es zu den Nebenpflichten des Dienstleisters, Sie auf die rechtliche Situation, sprich auf die Anforderungen im Impressum aufmerksam zu machen, damit Sie Ihrer Impressumspflicht nachkommen.
Allerdings können Sie keine vollwertige Rechtsberatung von Ihrer Internetagentur erwarten, dies ist den entsprechenden Rechtsanwälten vorbehalten.
Durch unsere langjährige Erfahrung helfen wir Ihnen mit einem Musterimpressum, welches Sie dann ggf. durch unseren oder Ihren Rechtsberater verifizieren bzw. rechtssicher machen können.