Rechtssicherheit im Internet

Ab dem 1. März 2007 ist das Telemediengesetz in Kraft getreten, dadurch ändern sich einige Pflichtangaben im Impressum, Wiederrufsbelehrung etc.
Die folgende Zusammenstellung ist als solche zu betrachten und ersetzt keine Rechtsberatung.


Neben der Anbieterkennzeichnung sind weitere Anforderungen zu berücksichtigen, um nicht gegen das Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Beispielsweise ist es gemäß einschlägigen Urteilen nicht erlaubt, sich durch die Sicherung einer beschreibenden Internetadresse Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen Anbietern zu verschaffen.

Unverzichtbar sind klare Hinweise auf die Berücksichtigung und Einhaltung von Urheberrecht und Copyright auf Text- und Bildinformationen als auch der Disclaimer-Hinweis (Ausschluss der Haftung für externe/verlinkte Inhalte).


Wir helfen Ihnen gerne bei der Ausarbeitung. Im Zweifelsfall vermitteln wir einen versierten Rechtsanwalt als Berater.



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